nach der DGUV A1 §24 Abs. 6 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen aufgezeichnet werden
die Aufbewahrungsfrist für Verbandbücher beträgt 5 Jahre
Hinweis Produktbilder: Die abgebildete Ware ist beispielhaft zu verstehen und stellt keine verbindliche Produkteigenschaft dar. Bitte beachten Sie die Textbeschreibung.